Was tun bei einem Autounfall?

Unfall-Profi-Tipps

Unfälle sind immer ärgerlich. Richtig übel kann es für Sie ausgehen, wenn Sie ohne professionelle Unterstützung den Ansprüchen der Gegenseite ausgesetzt sind. Für den Fall der Fälle ist das Ingenieurbüro Diel Ihr kompetenter Partner bei der Schadensfeststellung.

Langjährige Erfahrung, gute Ausbildung und entsprechende Weiterbildungen unserer Sachverständigen sorgen für Ihre Sicherheit.

Auch die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens ist angebracht.
Auf Wunsch nennen wir Ihnen bewährte Namen.

Unfallarten

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet.

Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind oftmals zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:

  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Finanzierungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten
  • Auslagenpauschale
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Verdienstausfall
  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Die Kosten für einen unabhängigen von Ihnen eingeschalteten Unfallgutachter werden bei einem Kfz Haftpflichtschaden grundsätzlich von der regulierenden Versicherung getragen.

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

Grundsätzlich wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden.

Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?

  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Raub
  • Einbruch
  • Brand
  • Elementarschäden, Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Unfälle mit Haarwild
  • Unfälle mit Wirbeltieren (optional)
  • Tierschäden wie z. B. Marderbiss (Folgeschäden oft nicht mitversichert)

Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?

  • Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug verursacht durch andere Verkehrsteilnehmer die nicht zu ermitteln sind (Unfallflucht, Fahrerflucht)
  • Vandalismus Schäden (mutwillige Beschädigung ihres Fahrzeugs durch Fremde)

Die Vollkaskoversicherung schließt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung mit ein. Der Versicherungsumfang im Einzelnen hängt vom konkret abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab.

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von ihnen beauftragen Sachverständigen zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen.

Wichtig!
Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den eigenen Unfallgutachter.

Das richtige Verhalten am Unfallort

In welcher Situation befinden Sie sich? Prüfen Sie und entscheiden dann was zu tun ist. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, sofern Verletzten nicht unmittelbar Gefahr droht. Gerade nachts oder an unübersichtlichen Stellen schützen Sie dadurch ihr und anderer Leib und Leben. Ordnungsgemäßes Absichern bedeutet:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck und, falls vorhanden, Warnleuchte aufstellen. Achtung: Ein Warndreieck wenige Meter vor dem Unfallfahrzeug nützt nichts! Es sollte etwa 100 Meter vor der Unfallstelle stehen.
  • Bei geringfügigen Schäden unverzüglich an den Straßenrand fahren, wenn dadurch nicht Unfallspuren vor den notwendigen Feststellungen verwischt oder beseitigt werden.

Zur Ersten Hilfe ist jeder, besonders aber der Unfallbeteiligte verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

Im Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialien.

Im Zweifelsfall verständigen Sie immer einen Rettungsdienst.

Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen (Notruf: 110).

Auch wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn am Unfall Personen mit ausländischem Wohnsitz beteiligt sind, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen.

Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist jedoch nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie unter Umständen selbst regeln. Wichtig: Beweissicherung durchführen!

  • Verändern Sie nicht die Unfallspuren und Fahrzeuge etc. Erst nach der Beweissicherung (von Ihnen, von der Polizei) können Sie das tun. Wegen einer Bagatelle sollten Sie aber nicht den Verkehr behindern.
  • Fotografieren Sie die beschädigten und beteiligten Fahrzeuge (Gesamtaufnahmen und Detailfotos).
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Auch mit der Kamera Ihres Mobiltelefons erzielen Sie gute Ergebnisse.
  • Falls Sie weder Kamera noch Handy dabei haben, fertigen Sie eine Skizze an, mit Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Fahrtrichtung, Straßenverlauf und Beschilderung
  • Dokumentieren Sie die Unfallspuren auf der Fahrbahn.
  • Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren).
  • Lassen Sie sich von Zeugen Namen, Adressen und Telefonnummern geben. Fotografieren oder notieren Sie falls notwendig die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung. Im Streitfall können ihnen diese Zeugen helfen.
  • Notieren Sie folgende Daten: Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle.
  • Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und unterschreiben Sie ihn auch gemeinsam.

Experten einschalten

Der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige gibt Ihnen mit seinem Gutachten die Grundlage für die Abrechnung der Fahrzeugschäden.

Im Gutachten gelistet sind Reparaturweg, voraussichtliche Reparaturkosten, Wertminderung und ggf. der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Auch der Restwert wird festgestellt.

Das Gutachten erfüllt zwei Zwecke. Zum einen ist es für die Schadenabwicklung notwendig, zum anderen wird es für Beweisführung gebraucht, falls es zum Streit über die Schadenhöhe mit der gegnerischen Versicherung kommt.

Wichtig: Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinen Beweiswert! Nur durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen kann der Fahrzeugschaden vollständig und glaubhaft beziffert werden.

Wie erkenne ich einen kompetenten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen?

Da es keine allgemeingültigen Grundsätze gibt, kann die Frage so nicht beantwortet werden. Aber lesen Sie weiter:

Es ist anzunehmen, dass ein Sachverständiger, zu dessen größten Auftraggebern Versicherungen zählen, in seinen Gutachten pro Versicherung handelt und weniger zu Gunsten des Geschädigten.

Informieren Sie sich auf der Homepage des Sachverständigen. Die Verlinkung mit Versicherern ist ein klarer Hinweis auf dessen Hauptklientel.

Manche Sachverständige haben noch weitere Geschäftsfelder, sie betreiben eine Kfz-Werkstatt und/oder einen Autohandel. Fragen Sie einfach nach, das erklärt so einiges.

Es gilt: Wer den Schaden feststellt, sollte kein finanzielles Interesse daran haben. Sobald es um den eigenen Vorteil des Gutachters geht, ist das Gutachten unter Umständen nicht mehr objektiv.

Achten Sie darauf, dass der von Ihnen beauftragter Sachverständiger versicherungs- und werkstattunabhängig ist!

Wo übt der Sachverständige seinen Beruf aus? Hat er ein Büro, eigene Prüfhalle oder arbeitet er vom Wohnzimmer aus? Auch das ist ein Hinweis auf Seriosität.

All diese Tipps sind letztendlich nur Anhaltspunkte, wie so oft gilt das eigene Urteil, das Sie sich vor Ort vom Sachverständigen machen.

Unser Tipp

Lassen Sie sich Zeit, kontaktieren Sie Ihre Verwandten, Freunde, Bekannte. Bestimmt kann Ihnen jemand einen Namen eines guten Sachverständigen nennen.

Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden und/oder bei Gefahr strafrechtlicher Sanktionen (Führerscheinentzug) sowie in Fällen unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die Höhe des Ersatzanspruchs, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Aber auch in anderen Fällen können Sie Sich jederzeit an einen Rechtsanwalt wenden. Die Erfahrung zeigt, dass Regulierungen über einen Rechtsanwalt zügiger abgewickelt werden. Oftmals versuchen Versicherungen, die Ansprüche des Geschädigten durch eine überhöhte Mithaftungsquote zu reduzieren.

Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt kann dabei helfen, dass Sie vollen Schadensersatz erhalten. Über eine Kombination der Beanspruchung des Kasko-Versicherers und des gegnerischen Kraftpflichtversicherers ist dies selbst bei erheblichem Mitverschulden möglich. Ihr Verkehrs-Rechtsanwalt berät Sie objektiv über Ihre Ansprüche und sorgt dafür, dass keine Anspruchspositionen «verschenkt» werden.

Die Kosten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche müssen Ihnen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten Ansprüche als berechtigt erweisen. Andere Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Nehmen Sie häufig am Straßenverkehr teil, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, allerdings ohne Selbstbeteiligung.

Unser Tipp

Schonen Sie Ihre Gesundheit und Ihr Zeitkonto durch Übertragung der Schadensregulierung auf Ihren Rechtsanwalt.

Im Haftpflicht-Schadensfall haben Sie grundsätzlich das Recht, die Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, selbst zu wählen.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine sogenannte «Partnerwerkstatt der Versicherung» leiten. Die Ihnen dort angebotenen, zum Teil kostenlosen, Leistungen haben letztendlich nur das Ziel, die Kosten für die Versicherung gering zu halten.

Unser Tipp

Achten Sie auf die langjährige Erfahrung des Karosseriebauers und Lackierers!

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Wir arbeiten ohne feste Terminvergabe.

Über den Dienstleister terminland.de bieten wir dennoch für einige Standorte eine Online-Terminbuchung an.

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