12, 24 oder 36 Monate?

HU-Fristen

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.

Fahrzeugart Beschreibung Abstand zwischen den Untersuchungen
Krafträder 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t – nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einer zGM über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate
danach 12 Monate
Wohnmobile mit einer zGM über 7,5 t 12 Monate
Anhänger mit einer zGM bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage – nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 StVZO für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
Anhänger mit einer zGM von mehr als 3,5 t 12 Monate

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.

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Wir arbeiten ohne feste Terminvergabe.

Über den Dienstleister terminland.de bieten wir dennoch für einige Standorte eine Online-Terminbuchung an.

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